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Die zu Finanzinstrumenten abgegebenen Kommentare stellen keine Anlageberatung und kein Angebot auf Abschluss eines Beratungs- bzw. Auskunftsvertrages dar. Unsere Ausarbeitungen haben lediglich Informationscharakter.

Eine Haftung für jegliche Art von Schäden auf Grund der Verwendung unserer Ausarbeitungen schließt die Otto M. Schröder Bank AG aus.

Allianz für Cyber-Sicherheit

Die Otto M. Schröder Bank AG ist Teil
der Allianz für Cyber-Sicherheit.

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EINLAGENSICHERUNG


Die Otto M. Schröder AG ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverband deutscher Banken e.V.

Der Einlagensicherungsfonds schützt Sichteinlagen, Termineinlagen, Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.
Die jeweils aktuelle Sicherungsgrenze können Sie auch im Internet hier abfragen.

Einlagensicherung für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen*
max. 3.000.000 Euro

Einlagensicherung für Unternehmen und Institutionen*
max. 6.582.000 Euro

*Einlagensicherung pro Einleger; Details siehe auch Nr. 20 Abs. 1, 2 und 3 unserer AGB sowie §6 Abs. 2, 3 und 8 des Statuts
des Einlagensicherungsfonds des Bundesverband deutscher Banken e.V.

INFORMATION ZUR AUSSERGERICHTLICHEN
STREITSCHLICHTUNG
(OMBUDSMANNVERFAHREN)


Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen  Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenombudsmann.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) an die Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, E-Mail: schlichtung[@]bdb.de zu richten.

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten.

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit.

Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

KONTENSCHNITTSTELLE FÜR
DRITTE ZAHLUNGSDIENSTLEISTER


Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG.

Wir bieten in diesem Zusammenhang eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weiteren Informationen nutzen Sie bitte https://atruvia.de/drittanbieter-schnittstelle-xs2a-sandbox-test. Darüber hinaus ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb ebenfalls möglich. Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle im Echtbetrieb stehen über unseren Dienstleister unter https://atruvia.de/drittanbieter-schnittstelle-xs2a zur Verfügung.

INFORMATIONEN ZUR BARRIEREFREIHEIT


Hier informieren wir Sie, wie wir auf unserem Internetauftritt das Thema Barrierefreiheit umsetzen. Diese Informationen gelten nur für den frei aufrufbaren Bereich unseres Internetauftritts. Spezielle Informationen zur Barrierefreiheit bei ausgewählten Bankdienstleistungen können Sie mithilfe der Links unten auf dieser Seite abrufen. 

1. Unsere Leistungen

In dem frei aufrufbaren Teil unseres Internetauftritts finden Sie allgemeine Informationen zu unseren Dienstleistungen für Privatkundinnen und -kunden in den folgenden Bereichen:

• Finanzierung

• Vermögensanlage

 

2. Merkmale der Barrierefreiheit unseres Internetauftritts

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit laut BFSG finden Sie in den folgenden drei Rechtsgrundlagen:

• Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

• Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz = Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)

• Richtlinien für barrierefreie Webinhalte = Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

 

Nach diesen Rechtsgrundlagen muss unser Internetauftritt vier Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllen:

• Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und Funktionen unseres Internetauftritts wahrnehmen können.

• Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die Funktionen des Internetauftritts bedienen können.

• Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Inhalte lesbar und klar verständlich sein.

• Robustheit: Die Webseiten-Inhalte müssen möglichst mit sogenannten assistiven Techniken kompatibel sein.

 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir im öffentlich zugänglichen Bereich unseres Internetauftritts wie folgt:

• Wahrnehmbarkeit: Die bereitgestellten Informationen sind so gestaltet, dass sie leicht wahrnehmbar sind. Das betrifft die Form, die Schriftart, die Größe, die Kontraste und den Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen. Wenn möglich, wird das Verständnis des Textes durch Grafiken unterstützt.

• Bedienbarkeit: Sie können die Informationen jederzeit per Tastatur aufrufen. Sie können die Informationen per Suchfunktion des Internetauftritts finden. Die Informationen haben, wenn möglich, eine Überschrift, Zwischenüberschriften und ein Inhaltsverzeichnis. Diese Elemente dienen als Orientierung. Bei den Informationen zu einer Dienstleistung finden Sie einen Link, mit dem Sie auf die Seite unseres Internetauftritts kommen, auf der diese Leistung angeboten wird, oder mit dem Sie zu einer Kontaktmöglichkeit mit Ihrer Bank (z. B. Kontaktformular) gelangen.

• Verständlichkeit: Soweit wir in dem frei aufrufbaren Bereich unseres Internetauftritts Informationen zur Funktionsweise unserer Bankdienstleistung für Verbraucherinnen und Verbraucher bereithalten, sind diese auch in einer verständlichen Sprache verfügbar. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird dabei nicht überschritten. Die Informationen werden mithilfe verschiedener Zugangsmöglichkeiten bereitgestellt, und zwar auf mehr als nur einem Kanal. Das heißt: Sie können diese Information zum einen lesen und sie sich zum anderen von einem Programm vorlesen lassen.

• Robustheit: Für die Informationen auf unserem Internetauftritt gilt: Sie sind mit assistiven Techniken kompatibel. Bei solchen Techniken handelt es sich zum Beispiel um Software zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten.

Die Bewertung der Anforderung an die Barrierefreiheit und deren Umsetzung erfolgte durch uns im Rahmen einer Selbstbewertung.

 

3. Interne Meldestelle

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit unseres Internetauftritts haben, können Sie sich an unsere interne Meldestelle wenden. Sie erreichen diese wie folgt:

Otto M. Schröder Bank AG
Axel-Springer-Platz 3
20355 Hamburg
E-Mail: info[@]schroederbank.de
Telefon: 040 35928-0
 

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie der Meinung sind, dass unser Webauftritt nicht überall die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.

Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat für Anfragen bzw. Meldungen bis zur formalen Errichtung der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) folgende Adresse publiziert: 

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
E-Mail: MLBF[@]ms.sachsen-anhalt.de
Telefon: 0391 5674530

 

Stand: Juni 2025