PFLICHTINFORMATIONEN

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Die zu Finanzinstrumenten abgegebenen Kommentare stellen keine Anlageberatung und kein Angebot auf Abschluss eines Beratungs- bzw. Auskunftsvertrages dar. Unsere Ausarbeitungen haben lediglich Informationscharakter.

Eine Haftung für jegliche Art von Schäden auf Grund der Verwendung unserer Ausarbeitungen schließt die Otto M. Schröder Bank AG aus.

EINLAGENSICHERUNG

Die Otto M. Schröder AG ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverband deutscher Banken e.V.

Der Einlagensicherungsfonds schützt Sichteinlagen, Termineinlagen, Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Die jeweils aktuelle Sicherungsgrenze können Sie auch im Internet hier abfragen.


Einlagensicherung für natürliche Personen und Stiftungen*   Einlagensicherung für Unternehmen und Institutionen*
max. 5.000.000 Euro
  max. 11.284.000 Euro

*Einlagensicherung pro Einleger; siehe auch Nr. 20 Abs. 1 unserer AGB sowie §6 Abs. 2,3 und 8 des Statuts des Einlagensicherungsfonds des Bundesverband deutscher Banken e.V.

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INFORMATION ZUR AUSSERGERICHTLICHEN STREITSCHLICHTUNG
(OMBUDSMANNVERFAHREN)

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen  Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenombudsmann.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) an die Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, E-Mail: schlichtung[@]bdb.de zu richten.

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten.

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit.

Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

KONTENSCHNITTSTELLE FÜR DRITTE ZAHLUNGSDIENSTLEISTER

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten. Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG.


Wir bieten in diesem Zusammenhang eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weiteren Informationen nutzen Sie bitte https://atruvia.de/drittanbieter-schnittstelle-xs2a-sandbox-test. Darüber hinaus ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb ebenfalls möglich. Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle im Echtbetrieb stehen über unseren Dienstleister unter https://atruvia.de/drittanbieter-schnittstelle-xs2a zur Verfügung.